Hausbesuch

Die Menschen wieder in den Mittelpunkt der Debatten stellen

Wenn die gütliche Einigung gescheitert ist, es uns aber gelungen ist, den Schuldner ausfindig zu machen und mit ihm in Kontakt zu treten, können wir Ihnen einen Hausbesuch direkt an der Adresse des Schuldners anbieten (Firma und Personal).

Dies ist der letzte Versuch einer gütlichen Schuldenbeitreibung.

Ziel ist es, den menschlichen Faktor wieder in den Mittelpunkt der Verhandlungen zu rücken und Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Heute können wir Ihnen Hausbesuche überall in Frankreich (Festland) und den französischen Überseegebieten anbieten, seit Kurzem aber auch international, je nachdem, welche Länder den Besuch erlauben.

Zeitrahmen: Innerhalb von 1 Monat nach Vertragsabschluss mit dem Kunden, abhängig vom Tourplan des Agenten.

Inkasso der Concilium-Gruppe

Vor zwanzig Jahren hatte Andrés Solana (der im September 2018 als stellvertretender Direktor zu uns stieß) die Idee, ein Netzwerk von Inkassobüros namens Concilium . Die Mitglieder von Concilium sind für die Durchführung von Hausbesuchen bei den Mitgliedern des Vereins zuständig.

Hierbei handelt es sich um eine Gruppe von Inkassobüros, die in ganz Frankreich und seinen Überseegebieten tätig sind und deren Aufgabe es ist, auf Wunsch eines Kollegen Hausbesuche in ihren jeweiligen Regionen gegen eine vorher festgelegte Erfolgsgebühr durchzuführen.

Beispiel : Wir organisieren einige Hausbesuche unserer Kollegen in Paris und der umliegenden Region.

Jedes Unternehmen ist autonom und muss die in der Charta festgelegten Kriterien erfüllen:

  • Einhaltung der Vorschriften
  • Einhaltung der geplanten Besuchstermine.
  • Bitte verfassen Sie einen detaillierten Bericht über den Besuch, der ein oder mehrere Fotos enthält.
  • Führen Sie stets die Besuche durch, für die er die Verantwortung übernommen hat.
  • Stellen Sie sich während des Besuchs als Inkassobüro vor
  • Die Provision darf sich ausschließlich auf den im Vertrag festgelegten Prozentsatz belaufen; darüber hinausgehende Ansprüche sind nicht zulässig.
  • Um ein langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden
  • Um eine angemessene Antwort auf die eingegangene Streitigkeit zu erhalten (einfaches Übersehen der Zahlung, Fahrlässigkeit, Missverständnis, Wunsch, eine Geschäftsbeziehung nicht zu unterbrechen…)
  • Um alle Informationen über die tatsächliche Situation Ihres Schuldners zu sammeln (der Blick des Agenten und sein Bericht ermöglichen es uns, den Fall einzuordnen und ihn somit auf der Grundlage der vollständigen Kenntnis der Fakten zu führen).
  • Der Agent wird versuchen, die Schulden vollständig einzutreiben, entweder sofort oder mithilfe eines Zahlungsplans, dessen Einhaltung er sicherstellen wird
  • Selbstverständlich erhalten Sie im Rahmen Ihrer Beratung eine Empfehlung hinsichtlich der Richtung, die wir im laufenden Verfahren für angemessen halten.

Hausbesuche bieten eine schnelle und kostengünstige Alternative zu langwierigen und teuren Gerichtsverfahren. Sie können eine Vielzahl von Streitigkeiten beilegen, von einfachen Zahlungsverzügen und Fahrlässigkeit bis hin zu Missverständnissen oder dem Wunsch, eine Geschäftsbeziehung aufrechtzuerhalten. Diese Besuche erleichtern zudem die Sammlung notwendiger Unterlagen zur Anfechtung einer Forderung in Straf- oder Zivilverfahren unter Wahrung der Rechte der Gegenseite.

Die Maßnahmen müssen der Strafprozessordnung und der Steuerprozessordnung entsprechen, um die öffentliche Ordnung und die Unverletzlichkeit der Privatwohnungen zu wahren. Bei Verdacht auf eine Straftat können Richter und Staatsanwaltschaft – vorbehaltlich der Genehmigung durch den zuständigen Richter – Durchsuchungen oder Hausbesuche anordnen.

Beispiel eines Hausbesuchs

Zusammenfassung der Situation

Ein IT-Wartungsunternehmen erbrachte Dienstleistungen für ein kleines Unternehmen. Trotz mehrerer Mahnungen blieb die Rechnung unbezahlt. Das Unternehmen, das zuvor eine zügige Zahlung zugesagt hatte, reagiert nun weder auf Anrufe noch auf E-Mails. Der Gläubiger beschloss daraufhin, ein Inkassobüro mit dem Einzug des ausstehenden Betrags zu beauftragen.

Lösung

Im Auftrag des Wartungsunternehmens unternahmen wir mehrere Schritte, um den Schuldner zu kontaktieren. Wir nutzten die E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Unternehmens, jedoch ohne Erfolg. Einschreiben mit Rückschein wurden versandt, blieben aber bei der Post unzustellbar. Es wurde deutlich, dass der Schuldner jeglichen Kontakt vermeiden wollte.

Angesichts dieser Sackgasse beschlossen wir, die Zentrale des KMU persönlich aufzusuchen. Bei unserem ersten Versuch trafen wir lediglich die Sekretärin an, die uns mitteilte, dass der Geschäftsführer häufig abwesend sei. Wir hinterließen ihr eine Nachricht. Der zweite Besuch, der zu einem anderen Zeitpunkt vereinbart wurde, ermöglichte es uns schließlich, den Geschäftsführer vor Ort zu treffen.

Nach einem offenen Gespräch erklärte der Schuldner, dass er sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinde, aber bereit sei, die Situation zu bereinigen. Wir einigten uns auf einen Zahlungsplan über drei Monate, der es dem KMU ermöglicht, seine Schulden zurückzuzahlen, ohne den Geschäftsbetrieb zu gefährden.

Ergebnisse

Der Hausbesuch ermöglichte uns den Dialog mit einem Schuldner, der formelle Kontaktaufnahme vermieden hatte. Unter Beachtung der geltenden Gesetze (Artikel R124-1 bis R124-7 der Zivilprozessordnung) konnten wir eine gütliche Einigung erzielen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Besuche stets respektvoll und professionell und ohne unzulässigen Druck durchgeführt werden müssen. Dies ermöglicht es uns oft, scheinbar unlösbare Situationen zu lösen und gleichzeitig die Geschäftsbeziehung zu wahren.